In der Schweiz ist die Vignette für alle Fahrzeuge bis 3.500 kg verpflichtend – einschließlich Motorräder. Zudem ist die Vignette auch für Anhänger bis 3.500 kg erforderlich. Der Kaufpreis der Vignette ist für alle Fahrzeugkategorien gleich.
Maut in der Schweiz
Die Mautzahlungen in der Schweiz erfolgen über E-Vignetten, die mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs verknüpft sind.
Online kaufen
Sie können eine E-Vignette ganz einfach online über Tollvignettes.eu mit Kreditkarte, PayPal oder einer anderen Zahlungsmethode erwerben. Nach dem Kauf erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, die eine schnelle und unkomplizierte Nutzung der Schweizer Autobahnen ermöglicht.
In der Schweiz sind alle Nationalstraßen, einschließlich Autobahnen und Schnellstraßen, vignettenpflichtig. Diese Straßen sind mit grün-weißen Schildern gekennzeichnet. Die jeweilige Straßennummer wird auf einem roten, sechseckigen Schild mit weißem Rand und weißer Zahl angezeigt.
Autobahnen und Schnellstraßen werden mit einem A bezeichnet. Zusätzlich sind einige dieser Straßen mit einem E versehen, was bedeutet, dass sie Teil des europäischen Straßennetzes sind, das mehrere Länder miteinander verbindet.
Für die folgenden Streckenabschnitte ist eine gültige Vignette erforderlich:
In der Schweiz ist eine gültige Vignette für alle Nationalstraßen, einschließlich Autobahnen und Schnellstraßen, erforderlich. Zusätzlich fallen für bestimmte Streckenabschnitte separate Mautgebühren an. Dazu gehören:
Großer-Sankt-Bernhard-Tunnel
Munt-la-Schera-Tunnel
01. Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen in der Schweiz, bei denen Sie ohne Vignette fahren dürfen, konkret auf den folgenden Strecken:
Autobahn Basel–St. Louis
Autobahn Rheinfelden
Autobahn Kreuzlingen
Wenn Sie die Schweiz über einen dieser Grenzübergänge betreten, benötigen Sie keine Vignette, sofern Sie die erste verfügbare Ausfahrt nutzen. Bleiben Sie jedoch ohne Vignette über diese Ausfahrt hinaus auf der Autobahn, riskieren Sie ein Bußgeld.
In der Schweiz ist die Vignette für alle Fahrzeuge bis 3.500 kg verpflichtend – einschließlich Motorräder. Zudem ist die Vignette auch für Anhänger bis 3.500 kg erforderlich. Der Kaufpreis der Vignette ist für alle Fahrzeugkategorien gleich.
Fahrzeug
Pkw, Lieferwagen und leichte Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg sind verpflichtet, eine Vignette für Kraftfahrzeuge zu erwerben.
Anhänger/Wohnwagen
Für Anhänger und Wohnwagen mit einer Nutzlast bis 3.500 kg ist eine separate Anhängervignette erforderlich.
Motorrad
Motorräder, Quads und Trikes sind verpflichtet, eine Motorradvignette zu erwerben.
In der Schweiz ist ausschließlich eine Jahresvignette erhältlich. Es ist nicht möglich, eine Vignette für einen kürzeren Zeitraum zu erwerben. Die Vignette ist für alle Fahrzeuge unter 3.500 kg verpflichtend, auch für Fahrzeuge, die das Land lediglich durchqueren.
Gültigkeitsdauer
Die Jahresvignette ist 14 Monate gültig, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Die Vignette für das Jahr 2025 ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gültig.
Autos | ||
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Dauer | CHF | EUR |
2025 | 52,00 CHF | 54,99 € |
Anhänger | ||
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Dauer | CHF | EUR |
2025 | 52,00 CHF | 54,99 € |
Motorräder | ||
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Dauer | CHF | EUR |
2025 | 52,00 CHF | 54,99 € |
Die oben genannten Preise setzen sich aus der Mautgebühr und der Registrierungsgebühr zusammen und werden als Gesamtbetrag dargestellt.
Fahrzeuge über 3.500 kg werden in der Schweiz in zwei Kategorien unterteilt: LSVA- und PSVA-Fahrzeuge.
Die LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) ist für Lastkraftwagen und andere Fahrzeuge über 3.500 kg verpflichtend, die hauptsächlich für den Gütertransport verwendet werden. Die Höhe dieser Abgabe wird basierend auf folgenden Kriterien berechnet:
Gewicht des Fahrzeugs
Emissionsklasse
Gefahrene Kilometer
Die PSVA (Pauschale Schwerverkehrsabgabe) gilt für Fahrzeuge über 3.500 kg, die nicht primär dem Gütertransport dienen, wie z. B.:
Schwere Personenkraftwagen
Wohnmobile
Reisebusse
Traktoren
Für diese Fahrzeuge wird eine pauschale Gebühr erhoben, die sich je nach Fahrzeugtyp und Nutzungsdauer richtet, unabhängig von der gefahrenen Strecke.
Geltungsbereich
Beide Abgaben, LSVA und PSVA, gelten für das gesamte Straßennetz der Schweiz, einschließlich National- und Regionalstraßen.
Das Fahren ohne gültige E-Vignette kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Gehen Sie kein Risiko ein und sichern Sie sich rechtzeitig die passende Vignette für Ihre Fahrzeugkategorie, bevor Sie losfahren.
In der Schweiz ist das Fahren auf mautpflichtigen Straßen ohne gültige Vignette nicht erlaubt. Die Vignette ist ab dem Moment verpflichtend, in dem Sie eine mautpflichtige Straße befahren. Ohne gültige Vignette riskieren Sie ein Bußgeld.
Beim Kauf der Vignette wird das Kennzeichen des Fahrzeugs registriert. Die Gültigkeit der Vignette wird an Grenzübergängen, durch Polizeikontrollen sowie mittels Kameras entlang der mautpflichtigen Straßen überprüft.
Nein, Schweizer Vignetten sind nicht übertragbar. Beim Kauf wird die Vignette fest mit dem jeweiligen Fahrzeug verknüpft und ist ausschließlich für dieses gültig.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder das Kennzeichen ändern, kann die Vignette weder auf ein anderes Fahrzeug noch auf eine neue Zulassungsnummer übertragen werden. In solchen Fällen müssen Sie eine neue Schweizer Vignette für das neue Fahrzeug bzw. das neue Kennzeichen erwerben.
Fahrzeuge bestimmter Organisationen können von der Vignettenpflicht in der Schweiz ausgenommen sein. Die folgenden Fahrzeugtypen fallen unter diese Ausnahmeregelung:
Militärfahrzeuge: Militärische Kontrollschilder oder zivile Fahrzeuge, die vom Militär requiriert wurden und mit einem „M+“-Aufkleber gekennzeichnet sind.
Einsatz- und Rettungsdienste: Polizei, Grenzwache, Feuerwehr, Ambulanzdienste sowie Fahrzeuge des Zivilschutzes mit blauen Kontrollschildern.
Katastrophenhilfe: Fahrzeuge, die bei Katastrophen, Bränden und Unfällen eingesetzt werden (nur für unmittelbare Hilfeleistungen oder grenzüberschreitende gemeinsame Übungen).
Internationale Organisationen: Fahrzeuge von Organisationen mit Sitzabkommen oder von diplomatischen Vertretungen ausländischer Staaten.
Spezialfahrzeuge: Transportachsen, Fahrzeuge ohne Kontrollschilder für Prüfzwecke, Fahrschulfahrzeuge für die Führerprüfung, Starrdeichselanhänger sowie leichte Traktoren für schwere Sattelanhänger.
Garagen- und Händlerkennzeichen: Unter der Woche von der Vignettenpflicht befreit, jedoch nicht an Sonn- und Feiertagen.
Humanitäre Ausnahmen: Ausnahmen, die aus humanitären Gründen vom BAZG gewährt werden.
Nein, das Anfangsdatum der Vignette für die Schweiz kann nicht angepasst werden. Das liegt daran, dass die Jahresvignette stets vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig ist. sie hat somit eine Gültigkeitsdauer von 14 Monaten.